Reifen bestehen aus Materialien und Komponenten auf kautschukbasis, deren Eigenschaften wesentlich für eine gute Funktion sind.
Diese Eigenschaften verändern sich im Laufe der Zeit, bedingt durch zahlreiche Faktoren, denen der Reifen während seiner Lebensdauer ausgesetzt ist: Klima, Lagerung, Einsatzbedingungen (Ladung, Geschwindigkeit, Reifenfülldruck usw.)
hinweise für den fahrer
Bei solch einer Vielzahl von Alterungsfaktoren ist es unmöglich, die Nutzungsdauer eines Reifens präzise vorherzusagen. Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise:
Reifen regelmäßig überprüfen, im Idealfall durch Fachpersonal Reifen nach fünf Jahren einmal jährlich von einer Fachperson prüfen
lassen. Nach zehn Jahren muss der Reifen ausgetauscht werden, auch
wenn sein Zustand zufriedenstellend aussieht und die gesetzliche Verschleißgrenze noch nicht erreicht ist.
Diese Vorsichtsmaßnahme muss auch auf Schläuche und Gummizubehör angewendet werden (Felgenbänder usw.), außer für Zubehörteile mit einer anderen Herstellerangabe, etwa Bib Mousse.
tipps
Wenn die gesetzliche Verschleißgrenze an einer Stelle der Lauffläche erreicht ist, muss der Reifen unbedingt ersetzt werden.
Der Reifen ist einer der Faktoren, der die Geometrie und somit das Handling und das Fahrverhalten des Motorrades bestimmt. Aufeinander abgestimmte Dimensionen eines Reifenpaares gewährleisten einwandfreies Fahrverhalten. Jedes Motorrad wird vom Hersteller konzipiert und getestet, um einen definierten Standard zu erreichen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Herstellerempfehlungen zu befolgen.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften muss folgendes beachtet werden:
Reifengrößen der Vorder- und Hinterreifen gemäß den Empfehlungen des Motorradherstellers verwenden. Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex des Reifens gemäß Herstellerempfehlungen einhalten. Höchstgeschwindigkeit und
zulässiges Gesamtgewicht des Motorrades müssen abgedeckt sein. Vorne und hinten den gleichen Aufbau verwenden (radial oder diagonal), außer wenn der Hersteller etwas anderes empfiehlt/
freigegeben hat. Selbstverständlich sollten auch bestimmte Regeln eingehalten werden, die der gesunde Menschenverstand vorgibt, selbst wenn
diese nicht Gegenstand der Straßenverkehrsregeln sind. Wir empfehlen, auf beiden Achsen Reifen der gleichen Kategorie (Rennreifen, Sportreifen, Sport-Touringreifen usw.) zu
verwenden. Es ist zu vermeiden, Reifen unterschiedlicher Hersteller zusammen zu montieren, da jeder Hersteller Größe und Typ für Vorder-
und Hinterreifen testet und genehmigt. Profil, Art und Konstruktion sind bei jedem Hersteller unterschiedlich, ein gemischtes Reifenpaar kann ungewollte Anomalien erzeugen.
Jeder Hersteller entwickelt die Vorder- und Hinterrad-Dimensionen aufeinander abgestimmt. Die freigegebenen technischen Voraussetzungen sind somit bei jedem Hersteller unterschiedlich.
Gesetzliche Vorschriften für Reifen
GESETZLICHE VERSCHLEISSGRENZE
EMPFEHLUNGEN ZUR NUTZUNGSDAUER
Die gesetzliche Verschleißgrenze ist diejenige, die durch die Gesetzgebung eines Landes auferlegt wird. Die technologische Verschleißgrenze ist erreicht, wenn die Verschleißindikatoren erreicht sind (0,8 mm bei MICHELIN Reifen).
Die gesetzliche Verschleißgrenze hat, sofern es eine gibt, Vorrang vor der technologischen Verschleißgrenze. In Deutschland beträgt die Mindestprofiltiefe für Motorradreifen gemäß §36 StVZO 1,6 mm. Bei Mofas, Mopeds, Mokicks, Klein- und Leichtkrafträdern beträgt die Mindestprofiltiefe 1,0 mm.
In Österreich und in der Schweiz müssen die Reifen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen. Achtung: Der Verschleißanzeiger (TWI) ist also niedriger als die für diese Länder geforderte Mindestprofiltiefe!
MICHELIN 2 Rad - 134